Schon drei Monate nach ihrer Machtübernahme begannen die Nationalsozialisten mit der Ausübung von Einschüchterungspraktiken gegenüber politischen Gegner*innen und Andersdenkenden. Einen der Höhepunkte bildete die Erstellung der “Liste des undeutschen Geist“, auf der sich 131 Autor*innen befanden. Bücher dieser Autor*innen wurden am 10. Mai 1933 in mehr als 20 Städten auf öffentlichen Plätzen verbrannt. Diese Aktionen wurden aus dem Kreise der Deutschen Studentenschaft zentral organisiert und als „Aktion wider den undeutschen Geist“ bekannt. Neben den systematischen und zentral organisierten Verbrennungen gab es an vielen Orten weitere Bücherverbrennungen, welche von lokalen Akteur*innen organisiert wurden.


Bereits im März 1933 kam es in vielen deutschen Städten zu Bücherverbrennungen. In dieser Phase wurden sie hauptsächlich als Mittel der Einschüchterung gegen die politischen Gegner*innen verwendet. So kam es nach Plünderungen, Durchsuchungen und Verhaftungen an vielen Orten zu spontanen Bücherverbrennungen.


Nach dem 10. Mai 1933 folgten dann überwiegend Bücherverbrennungen, welche durch die „Aktion wider den undeutschen Geist“ inspiriert wurden.
Dabei kam es zu Einzelaktionen, zum Beispiel bei Sonnenwendfeiern und ähnlichen Anlässen, aber auch zu zentralen Aktionen wie zum Beispiel der „Kampfwoche gegen Schund- und Schmutzliteratur“ im Raum Baden-Württemberg.

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